Zur Beschleunigung des Digitalisierungsprozesses fordern die Kabelnetzbetreiber die Schaffung attraktiver digitaler Angebote. Braun: „Damit die Digitalisierung zunimmt, sind weitere digitale Angebote der Inhalteanbieter mit echtem Mehrwert für den Zuschauer erforderlich. Ein solcher anreizorientierter Digitalumstieg setzt jedoch voraus, dass die Kabelnetzbetreiber Zugang zu allen relevanten Programmen und Inhalten haben – und zwar zu marktüblichen Konditionen. Die Blockade der großen privaten Programmanbieter bei der digitalen Weiterverbreitung im Kabel bis Ende 2005 hat der Digitalisierung im Kabel geschadet. Dies darf sich jetzt nicht wiederholen.“ Insbesondere bei der Verbreitung von HDTV-Programmen sei es nicht akzeptabel, wenn ARD und ZDF Verbreitungsentgelte an Satelliten- und DVB-T-Betreiber zahlen, diese aber dem Kabel – dem günstigsten Übertragungsweg für die Programmveranstalter – verweigern wollen.
„Zudem fordern wir die Schaffung medienrechtlicher Vorschriften, die jedem Netzbetreiber die Wahlfreiheit sichern, ob er eine Verschlüsselung der digitalen Free-TV-Programme vornimmt oder sie unverschlüsselt weiterverbreitet“, so Braun. „Das Geschäftsmodell darf nicht einseitig von den Programmveranstaltern oder der Medienpolitik vorgegeben werden.“ Braun abschließend: „Ein zusätzlicher Grund für die Zurückhaltung mancher Kabelkunden beim Wechsel zum digitalen Fernsehen ist die erforderliche Anschaffung eines Digitalreceivers. Um Kabelkunden zumindest von den damit verbundenen Kosten zu entlasten, sind infrastrukturneutrale Zuschüsse für Set-Top-Boxen, zum Beispiel. über einen Digitalisierungsfonds oder Gutscheine wie in den USA, Österreich oder Italien, in Erwägung zu ziehen. Außerdem ließe sich die Attraktivität von digitalen Inhalten durch eine reduzierte Umsatzsteuer auf digitale Free- und Pay-TV-Pakete erhöhen.“