Der Hintergrund: Nicht nur Apple sondern auch andere US-amerikanische Unternehmen wie zum Beispiel der Computerhersteller HP unterliegen den strengen Compliance-Vorschriften der US-Börsenaufsicht. Im angloamerikanischen Rechtsverständnis ist es in diesem Kontext eine Selbstverständlichkeit, dass US-Unternehmen aktiv Straftaten wie zum Beispiel Bestechung verhindern sollen. In Deutschland fällt die Verhinderung von Straftaten dagegen grundsätzlich in die Zuständigkeit des Staates respektive seiner Behörden.
HP-Partner Michael Schickram, Geschäftsführer von Schickram & Feller, hat ebenfalls bereits einen Compliance-Fragebogen von HP ausfüllen und sogar Geld dafür bezahlen müssen: »Wenn vor der Übermittlung der Daten, die betroffenen Personen gefragt werden, ob sie mit der Übermittlung der Daten einverstanden sind, dann ist die Weitergabe der Daten nicht verboten. Insofern habe ich mit der Compliance-Aktion von HP keine Probleme gehabt«, so Schickram gegenüber Computer Reseller News.
Beim Thema Compliance ist vor diesem Hintergrund viel Sensibilität notwendig, damit die Beziehung zwischen Partner und Hersteller keinen nachhaltigen Schaden nimmt. Einerseits sind die Bedenken der Partner durchaus nachvollziehbar, andererseits muss man jedoch auch sehen, dass Unternehmen wie Apple und HP aufwendige Compliance-Maßnahmen nicht zum Spaß durchführen. Von Apple Sprecher Georg Albrecht gab es übrigens zu diesem Thema – wie immer, wenn es um den Channel – geht, keinen Kommentar.