Die EU-Kommission ist der Ansicht, Irland habe Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt und müsse nun 13 Milliarden Euro plus Zinsen zurückfordern. Durch das Verschieben von Gewinnen habe der Hersteller seine Gewinne massiv reduzieren können und effektiv weniger als 1 Prozent Steuern gezahlt.
Im Juni 2014 hatte die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, weil sie den Verdacht hatte, Apple habe in Irland unzulässige Steuervergünstigungen erhalten. Das habe sich bestätigt, teilte die Kommission nun mit. Die von Irland gewährten Steuervergünstigungen verstoßen nach Meinung der Wettbewerbshüter gegen die EU-Beihilfevorschriften, weil Apple wesentlich weniger Steuern als andere Unternehmen zahlte. Irland müsse die Steuern zuzüglich Zinsen nun zurückfordern.
Insgesamt geht es um mehr als 13 Milliarden Euro für die Jahre 2003 bis 2014. Da die Kommission die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen nur rückwirkend für zehn Jahre nach ihrem ersten Auskunftsersuchen anordnen kann, bleiben frühere Jahre unberücksichtigt – auch wenn nach Einschätzung der EU die Steuerlast von Apple bereits ab 1991 erheblich verringert worden ist.
Die irischen Steuerbehörden billigten das Vorgehen von Apple, die in der EU erwirtschafteten Gewinne intern an ein sogenanntes Head Office weiterzuleiten und weder in Irland noch andernorts zu versteuern. Das Head Office habe aber nur auf dem Papier bestanden, so die Wettbewerbshüter, und derartige Gewinne gar nicht erwirtschaften können, da es weder über die operativen Kapazitäten für das Vertriebsgeschäft noch über nennenswerte andere Geschäftstätigkeiten verfügte.
Auf diese Weise habe Apple »die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermeiden [können], die es durch den Verkauf seiner Produkte im gesamten EU-Binnenmarkt erwirtschaftete«, so das Fazit der EU-Kommission. »Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 Prozent zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 Prozent zurück«, erklärte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager.
Mit den Zahlungen an das Head Office wurde bei Apple in den USA die Forschung und Entwicklung finanziert. Allein 2011 sind der EU-Kommission zufolge rund 2 Milliarden Dollar geflossen, in den Folgejahren sogar noch mehr. Mit diesen Aufwendungen, welche die Gewinne in Europa minderten, sei »mehr als die Hälfte der gesamten Forschung finanziert« worden, die Apple in den USA betreibt.
Die irische Regierung argumentiert weiterhin, sie habe Apple keine Steuervorteile gewährt – es seien alle fälligen Steuern gezahlt worden. Sie überlegt, ob sie Einspruch gegen den Bescheid der EU-Kommission einlegt. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten.