Höchste Zeit also für die Unternehmen und ihre Branchenvertreter aktiv zu werden und den Gestaltungsspielraum zu nutzen: Indem sie ihre Erfahrungen und die Besonderheiten ihrer Branchen einbauen, können sie andernfalls staatlich aufgestülpte, realitätsferne Regelungen und unpassende Sicherheitssysteme verhindern. Ausschlaggebend für die Schlagkraft des IT-Sicherheitsgesetzes ist die inhaltliche Weichenstellung - also branchenspezifische Sicherheitsanforderungen zu definieren und praxisgerecht auszugestalten. Hierin liegt die eigentliche Chance! Um sie zu nutzen, sind jetzt die Branchenverbände gefordert: Nicht alle Sicherheitsanforderungen passen auf alle Marktgegebenheiten.
Die Anforderungen von Telekommunikationsunternehmen beispielsweise unterscheiden sich klar von denen von Wasserversorgern. Auch spielen Besonderheiten wie die internationale Aufstellung der Unternehmen sowie Zuliefernetzwerke eine Rolle. Die Chance müssen die Verbände und die Betreiber kritischer Infrastrukturen nun ergreifen, um nicht zu riskieren, aufgrund mangelnder Kooperation doch noch mit staatlich festgelegten Einheitsvorgaben konfrontiert zu werden, an denen dann nicht mehr zu rütteln ist.
Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die deutsche Wirtschaft auf dem langen Weg zum umfassenden Schutz vor Cyberangriffen - doch nur wenn wir bereit sind, es aktiv mitzugestalten. Natürlich bieten Mindeststandards keinen Komplettschutz und die betroffenen Anbieter müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen. Dennoch, das Gesetz - praxisnah ausgestaltet - wird sich langfristig für unsere gesamte Gesellschaft auszahlen.