IT-Sicherheitsgesetz

Atos: Ohne Engagement keine Cyber-Sicherheit

17. Dezember 2014, 16:25 Uhr | Winfried Holz, Atos Deutschland
Winfried Holz, CEO Atos Deutschland
© Atos

Ein Kommentar von Winfried Holz, CEO von Atos Deutschland, zum IT-Sicherheitsgesetz, das vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Das Buch "Blackout" hat wohl vielen Menschen außerhalb der Fachwelt die Augen geöffnet: Zwar ist die Geschichte fiktiv, doch beschreibt der Autor Marc Elsberg eindrucksvoll, wie abhängig unser ziviles Leben von kritischen Bereichen wie der Strom- und Wasserversorgung mittlerweile ist. Dass die Bedrohungen bereits real sind, zeigt ein Beispiel, das im Sommer 2014 publik wurde: Eine Gruppe von Cyberkriminellen namens Dragonfly führte erfolgreich Angriffe auf industrielle Steuerungssysteme von mehr als 1.000 westlichen Energieunternehmen durch - Ziel war insbesondere der Energiesektor in Europa und Nordamerika. Bei dieser Attacke - so die Vermutung von Sicherheitsexperten - ging es nicht um Spionage, sondern um gezielte Sabotage von Windkraftanlagen und Biogas-Kraftwerken.

Vor diesem Hintergrund wird das IT-Sicherheitsgesetz immer wichtiger: Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen hat das Bundesinnenministerium dem Kabinett nun seinen überarbeiteten Entwurf vorgelegt. Das Gesetz regelt unter anderem die Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit von Betreibern kritischer Infrastrukturen, also jener Unternehmen, deren Leistungen von entscheidender Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens in Deutschland sind.

Allerdings bleibt auch der überarbeitete Gesetzentwurf an zentralen Stellen unscharf. Die Frage zum Beispiel, wer denn genau in die Gruppe der Betreiber kritischer Infrastrukturen fällt, wird auf eine spätere Verordnung ausgelagert. Klar ist nur, dass es Unternehmen aus folgenden sieben, definierten Sektoren sein werden, deren Ausfall das Leben in diesem Land massiv beeinträchtigen würde: Telekommunikation, Energie, Wasser, Verkehr, Finanzwesen, Ernährung und IT.

Die genauen Sicherheits-Mindestanforderungen an die IT-Systeme dieser Unternehmen wurden ebenfalls noch nicht festgelegt. Fest steht allerdings bereits, dass die Unternehmen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes angemessene Sicherheitsmaßnahmen entsprechend des aktuellen Standes der Technik vorweisen müssen.

 

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