Die Anfang des Jahres vom Bundestag und Bundesrat beschlossene umfassende Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist am 9. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt damit am 10. Mai 2012 in Kraft.
Die TKG-Novelle - ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung – soll zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffen und den Netzausbau erleichtern, heißt es in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
„Das Gesetz modernisiert und verbessert gleichzeitig auch die Bestimmungen zum Daten- und Verbraucherschutz. Zu den zahlreichen Verbesserungen für Verbraucher zählen unter anderem ein reibungsloser Anbieterwechsel, eine bessere Kostenkontrolle, eine vertragsunabhängige Mitnahme von Mobilfunkrufnummern sowie die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Handy zu sperren“, so das BMWi weiter.