Telefonische Warteschleifen werden künftig bei Sonderrufnummern kostenlos sein, so das Ministerium. Diese Neuregelung wird mit einer Übergangsfrist von drei Monaten beziehungsweise einem Jahr in Kraft treten.
Die mit dem Gesetz eingeführte Verpflichtung von alternativen Netzbetreibern (Call-by-Call), den Preis vor Gesprächsbeginn anzusagen, wird - aufgrund der erforderlichen technischen Umstellungsmaßnahmen - nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes erst am 1. August 2012 in Kraft treten.
Das novellierte Telekommunikationsgesetz und ein Überblick über die neuen Regelungen sind im Internet abrufbar.