Die Regulierungsbehörde hat die Einmalentgelte für die Nutzung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) neu festgelegt.
Den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung muss die Telekom Deutschland ihren Wettbewerbern aufgrund regulatorischer Auflagen anbieten. Die Gebühren für dieses Vorleistungsprodukt werden im Rahmen eines Antragsverfahrens turnusgemäß alle zwei Jahre neu angesetzt. Die Bundesnetzagentur hat die ab dem 1. Juli gültigen Entgelte bis Ende Juni 2012 genehmigt.