Neue Regeln der Kommunikation

Bundesnetzagentur nimmt Messenger ins Visier

10. Juli 2018, 10:55 Uhr | Lars Bube
Die Bundesnetzagentur will Messenger mit in die Regulierung aufnehmen - technisch ist das jedoch problematisch
© pathdoc - Fotolia

Die Forderungen nach einer Gleichbehandlung klassischer Telekommunikationsanbieter und Onlinediensten wie Gmail und Whatsapp werden immer lauter. Jetzt wollen der EuGH und die Bundesnetzagentur das Thema angehen und für Klarheit sorgen.

Die Zahl onlinebasierter Kommunikationsangebote vom E-Mail-Dienst bis hin zu Messengern wächst immer weiter und sie erreichen inzwischen eine weitaus größere Kundenbasis als viele ältere Angebote. Das ist für die Anbieter solcher klassischen TK-Services nicht nur wirtschaftlich ein ernsthaftes Problem. Während die neuen Anbieter florieren und sich selbst die Sprachkommunikation immer mehr in Messenger-Dienste verlagert, können die Provider von diesem Boom kaum profitieren. Zudem haben sie mit stetig steigenden Datenvolumina durch die Konkurrenzangebote zu kämpfen, die sie zu teuren Ausbaumaßnahmen ihrer Infrastruktur zwingen. Somit müssen sie die Datenautobahnen schaffen, auf denen andere unterwegs sind und gutes Geld verdienen, ohne dafür eine aus ihrer Sicht ausreichende Vergütung zu bekommen.

Mindestens ebenso schwer wiegt nach Ansicht betroffener Konzerne wie der Telekom aber der Umstand, dass sie sich rechtlich erheblich benachteiligt sehen. Denn während sie den strengen Richtlinien und Regulatorien für Telekommunikationsangebote unterliegen, ist dies bei der Konkurrenz aus dem Netz bislang nicht der Fall. So müssen etwa die TK-Provider für Angebote wie Telefonie, SMS und MMS deutlich höhere Anforderungen auf Gebieten wie Datenschutz und Sicherheit erfüllen als Messenger-Dienste wie Whatsapp.

Darüber hinaus sind die klassischen Telekommunikationsanbieter beispielsweise auch gesetzlich dazu verpflichtet, den staatlichen Ermittlungsbehörden in der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung Schnittstellen für die Überwachung der Kommunikation verdächtiger Nutzer zur Verfügung zu stellen. Obwohl ihre Produkte im Endeffekt die gleiche Funktion erfüllen, gelten diese Regulierungsbestimmungen bisher nicht für die Anbieter rein digitaler Webdienste, die ihre Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei den Kunden als Vorteil vermarkten können.


  1. Bundesnetzagentur nimmt Messenger ins Visier
  2. Streit um Gmail
  3. Analoge Regeln für die IP-Welt

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