Die Zusammenschaltungsentgelte können nicht sofort verbindlich in Kraft treten, weil zunächst ein nationales Konsultations- und ein EU-weites Konsolidierungsverfahren zu dem Entscheidungsentwurf durchgeführt werden müssen. Deshalb sind die vorgeschlagenen Entgelte ab dem 1. Juli 2011 zunächst vorläufig genehmigt. Der Entscheidungsentwurf wurde am 6. Juli 2011 im Amtsblatt und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zur nationalen Konsultation veröffentlicht.
Für interessierte Parteien besteht dann Gelegenheit, zu der beabsichtigten Entscheidung Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Entscheidungsentwurf der EU-Kommission und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die dann innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Voraussichtlich Ende des 3. Quartals kann die endgültige Entscheidung bekannt gegeben werden, die dann rückwirkend zum1. Juli 2011 gilt und die jetztzige bekannt gegebene vorläufige Entscheidung ersetzt.
Im Konsultationsentwurf ist eine Befristung der Genehmigung bis zum 30. November 2012 vorgesehen. Die vorgeschlagene Befristung trägt dem Umstand Rechnung, dass bis Ende 2012 eine EU-Empfehlung zu den Terminierungsentgelten umzusetzen ist.