Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland ihren Entgeltvorschlag für neue Zusammenschaltungsentgelte, so gennante Durchleitungsentgelte bekannt gegeben. Für die Entgeltbestimmung wurde auf eine europäische Vergleichsmarktbetrachtung zurückgegriffen.
Der Vorschlag sieht vor, dass die Telekom für die bei der „Zuführung“ und „Terminierung“ von Verbindungen erforderliche Durchleitung durch ihr Netz künftig von ihren Wettbewerbern in der wichtigsten Tarifzone I, die Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,45 ct/min verlangen darf. In der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen (Nebentarif) kann das Unternehmen 0,32 ct/min erheben.
In den Tarifzonen II und III sind nur noch die Durchleitungsentgelte für die insbesondere bei Call-by-Call- und Preselection-Gesprächen erforderliche Zuführung von Verbindungen aus dem Telekom-Netz zu Wettbewerber-Netzen genehmigungspflichtig. Falls solche Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden (Tarifzone II), sollen die Entgelte künftig im Haupt- und Nebentarif 0,69 ct/min beziehungsweise 0,46 ct/min betragen. Bei einer Durchleitung auf der höchsten Netzebene (Tarifzone III) dürfen von der Telekom in Zukunft 1,04 ct/min im Haupttarif und 0,69 ct/min im Nebentarif berechnet werden.
Neben diesen Basisentgelten für die Terminierungs- und die Zuführungsleistung beinhaltet der Entwurf auch die daraus abgeleiteten Entgelte für „optionale und zusätzliche Leistungen“. Diese umfassen unter anderem Zuführungen zu Mehrwertdiensten, den Transit zwischen verschiedenen Netzen oder die Zuführung von schmalbandigem Internetverkehr.