Bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse sind Festnetz- und Mobilfunkanbieter in Zukunft zu mehr Offenheit verpflichtet: Der Bundestag hat Anfang Dezember der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich zugestimmt.
Der Bundestag hat jetzt der Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur für den Telekommunikationsbereich zugestimmt. Festnetz- und Mobilfunkanbieter sind zukünftig zu mehr Transparenz bei der Vermarktung ihrer Breitbandanschlüsse verpflichtet. Verbraucher haben nach der Verordnung nun einen Anspruch auf Informationen über zuverlässige Messergebnisse über die Leistungsfähigkeit des Internet-Anschlusses.
Das betrifft besonders die tatsächlich realisierbare Datenübertragungsrate. Die Anbieter müssen die Kunden daher auf Möglichkeiten zur Überprüfung der Geschwindigkeit hinweisen, wie beispielsweise auf das Messangebot der Bundesnetzagentur. Die Messergebnisse sind speicherbar, damit Verbraucher mehrere Messungen durchführen und etwaige Abweichungen zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Datenübertragungsrate belastbar belegen können. Die in Kraft getretene Transparenzverordnung gibt nun die Art und Weise der Bereitstellung der Messergebnisse verbindlich vor.
Anbieter müssen darüber hinaus in Zukunft Produktinformationsblätter erstellen, in denen Endkunden sich vor Vertragsschluss einfach und schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. Das Informationsblatt enthält Angaben unter anderem über die verfügbaren Datenübertragungsraten, die Vertragslaufzeiten, die Voraussetzungen für die Verlängerung und Beendigung des Vertrages sowie die monatlichen Kosten. Die Kunden werden auch darüber informiert, welche Dienste Teil eines vertraglich vereinbarten Datenvolumens sind.
Aber auch während des laufenden Vertrags müssen Kunden nun transparent informiert werden: Die Anbieter sind verpflichtet, in der monatlichen Rechnung muss unter anderem auch das Ende der Mindestvertragslaufzeit und die die Kündigungsfrist mitzuteilen. Außerdem muss in den monatlichen Rechnungen der letzte Kalendertag mitzuteilen, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.
»Mit der Verordnung stärken wir die Position des Verbrauchers gegenüber seinem Anbieter. Für Verbraucher ist nun leicht erkennbar, welche Datenübertragungsrate vertraglich vereinbart ist. Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können sie überprüfen, ob diese auch tatsächlich von den Anbietern geliefert wird«, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur und führt aus: »Die Anbieter unterliegen dann einem erheblichen Druck, ihre Versprechen einzuhalten.« Die Bundesnetzagentur werde zudem im Frühjahr über die Ergebnisse ihrer Breitbandmessung berichten und auf dieser Basis Position beziehen. Die Verordnung soll nun umgehend verkündet werden und tritt nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft. Um eine einheitliche Umsetzung der Vorgaben sicherzustellen, wird die Bundesnetzagentur Muster des Produktinformationsblatts veröffentlichen.