Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung

29. Januar 2010, 0:00 Uhr | Anne Lauer

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Bußgelder wegen verbotener Rufnummernunterdrückung

Bußgeldrelevant war zudem auch die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen. In diesem Zusammenhang wurden Fälle mit Bußgeldern geahndet, in denen die Rufnummer des anrufenden Callcenters nicht angezeigt wurde oder das werbende Unternehmen eine ihm nicht zugeteilte Rufnummer hat anzeigen lassen. Die Falschanzeige verschleiert ebenso wie die Nichtanzeige der Rufnummer die Identität des Anrufenden. Bei Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen.


  1. Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
  2. Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
  3. Bußgelder wegen verbotener Rufnummernunterdrückung
  4. Qualität der Anzeigen

Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Matchmaker+