Streit um iPad-Namensrechte

Chinesen wollen Apple das »iPad« verbieten

24. Februar 2012, 13:21 Uhr | Lars Bube
Das chinesische Unternehmen Proview Shenzen will sich die Namensrechte am iPad zurückerobern. (Bild: Ambrophoto, Fotolia)

Nachdem die Sache vor chinesischen Gerichten bisher nicht recht vorankommt, hat das Unternehmen Proview Shenzhen jetzt auch in den USA offiziell Klage gegen die Verwendung der Bezeichnung »iPad« durch Apple eingereicht.

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte: Dieses Sprichwort hatten offenbar diese Woche die Anwälte des chinesischen Unternehmens Proview Shenzhen im Sinn, als sie vor dem obersten kalifornischen Gericht Klage gegen Apple einreichten. Während sich Apple derzeit bereits weltweit mit anderen Mobilfunkunternehmen wie Samsung oder Motorola um Patentrechte und Gebrauchsmuster streitet, geht es dieses Mal um die Namensrechte für das »iPad«. In China läuft deshalb bereits ein Verfahren, der Richter in Shanghai wollte jedoch keine Einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Gerätes in China erlassen, solange kein abschließendes Urteil gefällt werden kann.

Besonders verwirrend ist der Fall, da Apple die Namensrechte eigentlich 2009 für rund 42.000 Euro gekauft zu haben glaubte. Ursprünglich hatte sich der sich der Displayhersteller Proview die Bezeichnung »ipad« bereits 2001 für China und 2004 auch weltweit schützen gelassen. 2006 wurden die Rechte dann von einer Proview Tochter aus Taiwan an ein Unternehmen namens IP Application Development (IPAD) verkauft, das sie wiederum einige Jahre später an Apple weitergab. Jetzt argumentiert Proview, dass die eigene Tochter damals gar nicht befugt gewesen sei, die Rechte zu verkaufen.

Im Dezember war das chinesische Gericht dieser Auffassung auch gefolgt und hatte in einem ersten Urteil entscheiden, dass zumindest die Rechte für den chinesischen Markt weiterhin bei Proview liegen. Dennoch wollte der Richter auch keinen Verkaufsstopp anordnen, solange keine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Verkaufs an sich ergangen ist. Apple reichte daraufhin Gegenklage ein und fordert nun in China sowohl die volle Übertragung der Bezeichnung iPad, sowie Ersatz für die entstandenen Gerichtskosten von fast 650.000 Dollar. Darüber hinaus behält man sich eine Verleumdungsklage vor. Dieser Konter brachte jetzt wiederum Proview Shenzhen dazu, selbst auch noch eine Klage in den USA wegen der Sache zu beginnen, und auch dort den Anspruch auf die weltweiten Namensrechte zu erheben.

Man darf also gespannt, ob neben den großen Streitigkeiten um rechteckige Geräte mit abgerundeten Kanten und Glasoberfläche jetzt ein neues juristisches Schlachtfeld eröffnet wird, auf dem Apple sich verteidigen muss. Selbst Beobachter aus juristischen Kreisen sind sich nicht sicher, wer hier am Ende den Namen für sich verbuchen können wird. Der Grund, warum Proview nach Jahren des Stillhaltens nun auf einmal so energisch für seine vermeintlichen Rechte eintritt, könnte ein ganz einfacher sein: während sich Apples iPad millionenfach verkauft, ist der eigene Mutterkonzern beinahe pleite.


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