DTAG wehrt sich gegen Regulierungsentscheidung

1. Januar 1970, 1:00 Uhr | funkschau sammeluser

Die Deutsche Telekom hat jetzt bekannt gegeben, eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern erhoben zu haben.

Laut Beschluss müsste die Deutsche Telekom auf Wunsch des Wettbewerbers Eifelnet Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen sie diese selbst nicht benötigt. Die anfallenden Kosten bekomme der Ex-Monopolist nicht in voller Höhe erstattet. Auch durch Rechnungen belegte Kosten könnten durch die von der Bundesnetzagentur eingeführte Kappungsgrenze nicht voll geltend gemacht werden. Damit werde die Deutsche Telekom nach eigener Auffassung zur Subvention der Wettbewerber gezwungen. Dies wird vom Ex-Monopolisten als eine rechtswidrige Verpflichtung empfunden, denn mit diesem Prinzip wären weitergehende regulatorische Eingriffe möglich.  

„Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die DTAG den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert. Dies entspricht nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die von ausgehandelten Kooperationen ausgeht, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter", begründet Timotheus Höttges, Finanzvorstand der Deutschen Telekom, die Haltung des TK-Riesen. Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 15.06.09 verpflichtet die Deutsche Telekom, auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten „Schaltverteiler“ an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle zu errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen: Die Wettbewerber haben bereits heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger. Dort könnten sie die Teilnehmeranschlussleitung übernehmen und durch eigene Glasfaserstrecken oder andere Technologien Breitbandinfrastruktur aufbauen, argumentiert die DTAG.


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