Wie WIK-Consult-Geschäftsführer Dr. Karl-Heinz Neumann festgestellt hat, nimmt der Gesetzgeber dem Verursacherprinzip folgend die Diensteanbieter in die Verantwortung, ohne ihnen jedoch die Möglichkeit zu geben, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Für eine Umsetzung innerhalb der 12 Monate sollte den Diensteanbietern mit der Preissetzungshoheit und der nachgelagerten Abrechnung nach dem sogenannten Offline-Billing-Modell die Möglichkeit gegeben werden, die kostenlose Warteschleife auch umzusetzen, so der DVTM.
"Die dafür erforderliche Ermächtigungsgrundlage für die Bundesnetzagentur und der Regelungsauftrag sind daher unbedingt noch in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Nur dann kann die einzig bestehende Lösung zur Realisierung der kostenlosen Warteschleifen, die technik- und netzneutral innerhalb der vorgegebenen Frist umsetzbar ist, realisiert werden", ergänzt DVTM-Geschäftsführer Boris Schmidt. Vor allem in Bezug auf die zweite Umsetzungsphase, in der Eingangswarteschleifen und nachgelagerte Warteschleifen kostenfrei sein müssen, warnt der Verband vor gravierenden Umsetzungsproblemen zum Nachteil von Verbrauchern und Unternehmen.
Nun sind die politisch Verantwortlichen aus den Bundesländern gefragt, die richtigen Weichen für Arbeitsplätze, Betriebe und die Aufrechterhaltung des Verbraucherschutzniveaus zu stellen.