Wenn das Auto Notfalldaten funkt

»eCall« wird in Europa Pflicht

29. März 2018, 7:15 Uhr | Lars Bube
Der eCall wird für Neuwagen Pflicht
© ADAC

Unfall auf einer einsamen Landstraße, Fahrer ohnmächtig: Künftig soll das Auto in solchen Fällen automatisch Hilfe rufen. Zum 1. April geht dafür in ganz Europa ein neues System an den Start.

Mehr als 25.000 Menschen sterben jährlich bei Verkehrsunfällen in der Europäischen Union, 135.000 werden schwer verletzt. Das neue System »eCall« soll künftig viele von ihnen retten. Nach mehr als 15 Jahren Vorlauf wird die Notruf-Automatik am 31. März für alle neu zugelassenen Automodelle in Europa Pflicht. Die EU erwartet sich sehr viel von der Neuerung, und auch die Autoindustrie und der ADAC begrüßen sie. Andere Experten sind skeptisch. Das Wichtigste zu dem neuen System im Überblick:

Was kann eCall eigentlich?

Nach einem Unfall wählt das Auto automatisch den europaweit geltenden Notruf 112 und stellt eine Telefonverbindung zur nächstgelegenen Rettungsleitstelle her. Ausgelöst wird das durch sogenannte Crash-Sensoren und über die Steuerung der Airbags. Melden sich die Insassen nicht - etwa, wenn sie ohnmächtig sind -, kann die Leitstelle direkt einen Rettungseinsatz auslösen. Denn eCall übermittelt über Satellit gleichzeitig Daten zum Standort des Wagens und zur Fahrtrichtung - wichtig, um bei Unfällen auf der Autobahn den Notarzt auf die richtige Spur zu bringen.

Bringt das denn etwas?

EU-Kommission und Europaparlament setzen große Hoffnung auf das System, das schon 2002 gepriesen und das schließlich 2015 gesetzlich festgeschrieben wurde. »Mit eCall wird sich die Reaktionszeit der Rettungsdienste in ländlichen Gegenden um 50 Prozent und in städtischen Regionen um 40 Prozent verringern«, rechnet die Europaabgeordnete Olga Sehnalova vor. »Das führt zu einer Verringerung der Todesopfer und der Rettung von bis zu 1500 Menschenleben pro Jahr.« Die EU-Kommission schätzte die Zahl im Jahr 2013 sogar auf 2500.


  1. »eCall« wird in Europa Pflicht
  2. Schnellere Reaktionszeit
  3. Datenschutzbedenken

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