Effektiver Blitzschutz

1. Juli 2009, 12:47 Uhr |

Versicherungsstatistiken zeigen, dass Überspannungen in elektrischen Anlagen hohe Schadenssummen verursachen. Deshalb sind entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich. Das gilt auch für Wimax-Antennenanlagen.

Von Ralf Hausmann

Um die Wirksamkeit des Überspannungsschutzes nicht zu beinträchtigen, müssen Antennenanlagen generell gemäß der Norm „DIN VDE 0855 Teil 300“ in den Blitzschutz und Potenzialausgleich integriert werden. Daraus folgt, dass alle berührbaren, elektrisch leitfähigen Teile einer Anlage in geeigneter Weise in den Potenzialausgleich einzubeziehen sind. Auch die Blitzschutzklasse des Gebäudes ist zu berücksichtigen. Blitzschutz und Potenzialausgleich sorgen für die Ableitung der hohen Blitzströme. Ist ein Gebäude nicht mit einer Blitzschutzanlage nach den Normen der Reihe „VDE 0185“ ausgestattet, muss der metallene Antennenmast nach „0855 Teil 300“ geerdet werden. Durch die Verlegung von Kabel, die mit der Antenne verbundenen sind, kann sich die Schutzwirkung der Blitzschutzanlage verändern. Die Leitungsführung aller Installationen einschließlich der TK-Kabel im Gebäude sollte daher von Blitzschutzplanern festgelegt werden. Bei der Errichtung einer „Telekomleitung“ zur Anbindung an die Antenne muss die Einkopplung von Blitzteilströmen über die Antenne berücksichtigt werden. Daher müssen alle Metall-Teile des TK-Kabels am Anschlusspunkt der Antennenanlage zum TK-Netz in den Potenzialausgleich einbezogen und geerdet werden. Bei Signalund Versorgungsleitungen erfolgt die Anbindung an den Potenzialausgleich mittels Überspannungsschutz-Geräten.

 


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