Die EU-Datenschutzrichtlinien werden verschärft. Arbeitgeber benötigen künftig eine rechtliche Grundlage, um Informationen aus sozialen Netzwerken zur Beurteilung von Bewerbern zu nutzen.
Suchen Unternehmen neue Mitarbeiter ist es nicht ungewöhnlich, dass potentielle Kandidaten auch über soziale Netzwerke, wie Facebook, überprüft werden. Über 60 Prozent der Arbeitgeber ziehen die Profile und Posting-Verhalten der Anwerber zu Rate und entscheiden dann über eine möglich Anstellung. Um Bewerber zukünftig vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihres Gebrauchs von sozialen Medien besser zu schützen, hat die EU-Datenschutzbehörde neue Richtlinien veröffentlicht.
Vorgesetzte brauchen zukünftig eine rechtliche Grundlage, wollen sie auf Daten von Bewerbern aus Sozialen Netzwerken zugreifen: Informationen müssen relevant für die Arbeitsleistung sein. Anstellende Firmen dürfen dementsprechend keine öffentlichen Inhalte von Bewerbern zu ihrem eigenen Nutzen verwenden. Die Kandidaten müssen zudem frühzeitig darüber informiert werden, ob das Unternehmen Social-Media-Profile mit in die Einstellungsentscheidung einbezieht. Arbeitnehmer sind allerdings nicht verpflichtet eine solche Anfrage des Arbeitgebers anzunehmen. Damit diese Richtlinien jedoch zum Gesetz werden, müssen die einzelnen EU-Staaten noch in nationales Recht umgesetzt werden.