Die EU-Datenschutz-Grundverordnung soll am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Durch dieses Gesetz müssen viele Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernennen. Mit diesem soll die Einhaltung der Regeln garantiert werden. Die Alternative: Eine Strafzahlung in Höhe von vier Prozent des globalen Umsatzes. Im Schnitt sind das rund 20 Millionen Euro.
Das Gesetz deckt auch andere Bereiche von Anstellungsverhältnissen ab. Zum Beispiel dürfen Firmen ihre Angestellten nicht verpflichten, tragbare Geräte zur Überprüfung der Gesundheit zu verwenden. Das wäre sogar mit Zustimmung des Angestellten unzulässig. Die Regulierungsbehörde spricht sich auch gegen digitales Monitoring aus. Darunter fällt das Überwachen von Web-Aktivitäten oder Daten aus Bewegungstrackern. Die Datenschutzbehörde geht davon aus, dass alle Software-Pakete, die Bildschirmaufnahmen, Entschlüsselungen oder Webcam-Aufnahmen ermöglichen, wahrscheinlich keine legale Grundlage finden werden.
Die neuen Regelungen verbieten Arbeitgebern auch, zu viele Informationen ihrer Angestellten mit Kunden zu teilen. Lieferdienste beispielsweise dürfen ihren Kunden nicht mehr Name, Standort und Foto des Lieferanten schicken. Die Richtlinien beziehen sich auf alle Situationen, in denen eine Arbeitsbeziehung gegeben ist. So sollen auch Arbeitnehmer ohne formellen Arbeitsvertrag geschützt werden.