Im Rahmen dieses Verfahrens hat die EU-Kommission die Bundesnetzagentur Ende Juni aufgefordert, die Entscheidungen zu ändern oder zurückzuziehen und die Entgelte noch weiter abzusenken. Hintergrund ist, dass die Bundesnetzagentur einer Empfehlung der EU-Kommission zur Ermittlung von Terminierungsentgelten nicht gefolgt war.
Die Bundesnetzagentur hält jedoch an der von ihr gewählten und bewährten Methode, die Entgelte auf der Grundlage der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu ermitteln, fest. Die von der EU-Kommission empfohlene Kostenermittlungsmethode ist in Deutschland nicht besser geeignet, die Regulierungsziele des Telekommunikationsgesetzes – unter anderem die Wahrung der Verbraucherinteressen und die Sicherstellung eines chancengleichen Wettbewerbs – zu erreichen und nachhaltige Investitionen zu fördern. Die EU Kommission hat hinsichtlich der Entscheidung kein Veto-Recht.
Die Entgeltentscheidungen sind bis zum 30. November 2014 befristet.