Mit einer neuen Rechtsverordnung will die Bundesnetzagentur den Routerzwang endgültig abschaffen. Zudem sollen die Anbieter gezwungen werden, Neukunden realistische DSL-Geschwindigkeiten zu nennen.
Nach monatelangem Tauziehen um den Routerzwang hat die Bundesnetzagentur jetzt den Entwurf einer neuen Rechtsverordnung vorgelegt, mit der die Verhaftungspolitik einiger Provider endgültig ein Ende haben soll. Die Anbieter sollen mit der Verordnung künftig dazu gezwungen werden, ihren Kunden automatisch die notwendigen Zugangsdaten wie Anschlusskennung und Passwort mitzuteilen, so dass diese auf Wunsch auch eigene Router für ihren Internetzugang verwenden können. »Endkunden sollen Router frei wählen können«, fordert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, unmissverständlich.
Doch damit nicht genug. Auch auf anderen Gebieten sieht der Verordnungsentwurf eine wesentliche Stärkung der Verbraucherrechte vor. So sollen die Provider damit etwa gezwungen werden, Neukunden bereits vor Vertragsabschluss eine realistische Einschätzung der tatsächlich an ihrem Anschluss zu erwartenden Übertragungsgeschwindigkeit zu liefern. Auf einem übersichtlichen Informationsblatt soll dazu neben der bislang immer offensiv beworbenen maximalen Bandbreite auch eine garantierte Minimalgeschwindigkeit genannt werden. Wird diese nicht erreicht, kann der Kunde später vom Vertrag zurücktreten. Ähnliches plant die Bundesnetzagentur auch für Mobilfunkprovider. Aufgrund der standortabhängigen Netzversorgung sollen diese jedoch nur eine durchschnittliche zu erwartende Bandbreite angeben müssen.
--- forum[x] ---»Wir wollen erreichen, dass sich der Verbraucher auf einen Blick darüber informieren kann, welche Datenübertragungsrate er in seinem Vertrag vereinbart hat und welche Qualität ihm nach der Schaltung seines Anschlusses tatsächlich geliefert wird«, erklärt Homann. Entscheidend sei dabei, dass der Kunde diese Informationen von seinem Anbieter auf eine einfache und verständliche Art und Weise erhalte und sich die Daten nicht erst mühevoll zusammen suchen müsse, so Homann weiter. Deshalb soll das Informationsblatt auch eine Grafik enthalten, die den Kunden einen direkten Vergleich ihrer Geschwindigkeit zum Durchschnitts- und Maximalwert liefert. Zudem sollen die Anbieter ihre Kunden auf Möglichkeiten hinweisen, die tatsächliche Übertragungsrate nachzuprüfen. Dies kann über Programme wie den von der Bundesnetzagentur entwickelten »Speedtest« geschehen.