Routerzwang

»Endkunden sollen Router frei wählen können«

26. Februar 2014, 10:59 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Einspruchsfrist bis Ende März

Ferner sollen die Kunden mit der neuen Regelung auch genau darüber informiert werden, welche Dienste in ein vertraglich vereinbartes Datenvolumen mit einberechnet werden und für welche dieses nicht zutrifft. Um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu vereinfachen, fordert die Bundesnetzagentur, dass künftig in jeder monatlichen Rechnung das Ende des laufenden Vertragszeitraums angegeben werden muss.

Noch bis zum 31. März haben Provider, Experten und Kunden jetzt Zeit, ihre Kommentare zu dem Entwurf der Bundesnetzagentur abzugeben. Anschließend wird in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesministerien und dem Deutschen Bundestag eine endgültige Fassung der Rechtsverordnung erstellt, die dann rechtsgültig erlassen werden kann.


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