Verbraucherschützer mahnen ab

Etikettenschwindel bei Telekom und O2

18. März 2013, 11:49 Uhr | Elke von Rekowski
Verbraucherschützer üben scharfe Kritik an der Deutschen Telekom und 02 (Foto: Janina Dierks - Fotolia.com).

In die Kritik der Verbraucherzentrale NRW geraten sind jetzt die Deutsche Telekom und O2. Nach Ansicht der Verbraucherschützer gehen die Telekommunikationsunternehmen bei ihren Flatrate-Offerten mit Etikettenschwindel auf Kundenfang.

»Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder Datenkommunikation, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung«, sagt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Er fordert die Unternehmen dringend dazu auf ihren Kunden einen Pauschaltarif bereitzustellen, »der diesen Namen verdient « – ohne Einschränkungen und Extrakosten.

Die Verbraucherschützer haben die beiden Mobilfunkprovider jetzt wegen irreführender Werbung abgemahnt. O2 wurde dafür kritisiert, dass der Konzern für eine SMS-Flatrate wirbt, die jedoch real aufs Versenden von 3.000 Kurznachrichten beschränkt wird. Gerügt wurde zudem die Deutsche Telekom, die Telefonieren und Simsen »in der 3-fach-Flat« bewirbt. Das werde jedoch - wie man beim Lesen des Kleingedruckten feststellen müsse - nur innerhalb des hauseigenen Mobilfunknetzes erlaubt.


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