EU: VDSL-Netz der Deutschen Telekom muss reguliert werden

3. Dezember 2009, 15:25 Uhr | funkschau sammeluser

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jetzt die gesetzlich verankerte Ausnahme des VDSL-Netzes der Deutschen Telekom (DTAG) vor einer Regulierung für unrechtmäßig erklärt.

 

In das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) war im Jahr 2007 eine neue Vorschrift aufgenommen worden, wonach "neue Märkte" von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur ausgenommen sind. Der Deutschen Telekom sollte dadurch vor allem Schutz für ihre milliardenschweren Investitionen in den Ausbau des VDSL-Netzes (Very High Bitrate DSL) geschützt werden. Die EU-Kommission hatte 2007 in Luxemburg vor dem EuGH gegen diese so genannten Regulierungsferien im TKG geklagt. Die Richter gaben der EU-Kommission nun Recht. Das von der Bundesregierung geänderte TKG schränke den deutschen Wettbewerbshüter, die Bundesnetzagentur, bei der Aufsicht über den neuen Markt ein. Das sei unzulässig.

 


  1. EU: VDSL-Netz der Deutschen Telekom muss reguliert werden
  2. Für die VDSL-Nutzer ändert sich vorerst nichts

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