Aufruf zur Urheberrechtsverletzung

Fiese Abmahn-Abzocke per Whatsapp

11. November 2014, 12:53 Uhr | Lars Bube
© bluedesign - Fotolia

Auf Whatsapp kursiert derzeit ein Kettenbrief, der die Empfänger dazu auffordert, ihr Profilbild durch ein mitgeschicktes zu ersetzen. Dadurch drohen ihnen jedoch Abmahnungen, wie Rechtsanwälte warnen.

Mit einer äußerst perfiden Masche bringen derzeit Unbekannte viele Nutzer des mobilen Nachrichtendienstes der Facebook-Tochter Whatsapp in akute Abmahngefahr. Sie verschicken Kettenbriefe an ganze Verteilerlisten, mit denen die Empfänger dazu aufgefordert werden, ihr Profilbild für 24 Stunden gegen das mitgelieferte Bild einer Kerze auszutauschen. Damit soll angeblich ein Zeichen der Solidarität mit krebskranken Menschen gesetzt werden. Zudem wird man dazu aufgefordert, den Kettenbrief an möglichst viele eigene Kontakte weiterzuleiten. »Schicke die Kerzen an alle deine Freunde weiter, von denen du denkst, sie haben ein Herz. Morgen sehen wir, wie viele Kerzen wir anzünden konnten…«, so die Aufforderung.

Tatsächlich handelt es sich hierbei jedoch nicht um eine soziale Aktion, sondern wahrscheinlich eher um den Versuch einer fiesen Abzocke. Denn das entsprechende Bild, das auf das Profil gesetzt werden soll ist urheberrechtlich geschützt. Damit können alle Whatsapp-Nutzer, die der Aufforderung in gutem Glauben Folge leisten, eventuell für die unerlaubte Nutzung und auch die Weiterleitung abgemahnt werden. »Wer als Urheber ein Bild in Kettenbriefen zum Weiterverbreiten verschickt, erteilt dadurch eine Lizenz für die Nutzung des Bildes zum beschriebenen Zweck«, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WBS Law. Somit wäre seiner Ansicht nach die weitere Nutzung im Rahmen der Schneeballaktion zwar genehmigt oder zumindest juristisch schwer abzumahnen, wenn der Urheber des Bildes selbst auch gleichzeitig Urheber des Kettenbriefs samt der Aufforderung zur Nutzung und Weiterverbreitung sei. Andere Anwälte vermuten jedoch, dass genau diese Variante zutrifft und unter Umständen doch zu einer Abmahnwelle führen könnte.

Darüber hinaus weist Solmecke darauf hin, dass allen die an der vermeintlichen Aktion teilnehmen auch in einem anderen Fall Abmahnungen drohen könnten. Denn auch wenn das Bild einem Dritten gehört, so kann dieser eventuell eine Urheberrechtsverletzung gegen alle weiteren Nutzer geltend machen. »Sollte der ursprüngliche Absender des Kettenbriefs das Bild selbst urheberrechtswidrig genutzt haben, hat der eigentliche Urheber jedoch das Recht die urheberrechtswidrige Nutzung seines Bildes abzumahnen«, so Solmecke. Eine wichtige Frage wäre hierbei allerdings, ob das Einsetzen des Kerzenbildes als Profilbild und seine Weiterleitung an die eigenen Bekannten von einem Gericht als öffentliche Zugänglichmachung gewertet würden. Auch wenn somit fraglich ist, ob die Verwendung und Weiterleitung des Bildes wirklich in einer breiten Masse abmahnfähig ist, warnt Solmecke deshalb alle Empfänger dringend davor, den Aufforderungen aus dem Kettenbrief nachzukommen.


Lesen Sie mehr zum Thema


Jetzt kostenfreie Newsletter bestellen!

Weitere Artikel zu Whatsapp

Matchmaker+