Die Garantiebedingungen von Apple wären durch unverständliche und widersprüchliche Formulierungen geeignet gewesen, beim Verbraucher den falschen Eindruck zu vermitteln, dass ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte eingeschränkt seien. So hieß es beim amerikanischen Hersteller beispielsweise, dass die Hardwaregarantie »soweit rechtlich zulässig…« alle anderen Garantien, Rechtsmittel und Bedingungen« ersetzen sollte.
Prinzipiell habe Apple nach Ansicht der Richter zwar das Recht, den Inhalt der freiwilligen Herstellergarantie frei zu bestimmen und zu formulieren. Die Bedingungen dürften aber nicht den Eindruck vermitteln, dass der Kunde keine weiteren gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer habe. Andernfalls bestehe Gefahr, dass Kunden von der Durchsetzung ihrer Rechte abgehalten würden.