Wenn der Zugang zu Open Access-Netzen diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt wird, können auch die Interessen von Anbietern und Nachfragern in Einklang gebracht werden. Der Breko beschreibt Open-Access-Geschäftsmodelle daher in einer einfachen Formel:
„Open Access beinhaltet Geschäftsmodelle zur Forcierung des Glasfaserausbaus unter diskriminierungsfreier Bereitstellung von Netzzugang für Dritte."
„Ein diskriminierungsfreier Zugang zeichnet sich vor allem durch zwei Aspekte aus: Einerseits eine angemessene Preissetzung, also gleiche Vorleistungsprodukte zu gleichen Preisen unter Berücksichtigung von Skaleneffekten, und andererseits die zeitnahe Bereitstellung der jeweiligen Vorleistungsprodukte für die Abnehmer", kommentiert Trixl. Dabei müsse die unternehmerische Selbstbestimmung von Anbietern und Abnehmern beim Open Access-Geschäftsmodell oberstes Gebot bleiben.