Das EuGH-Urteil spielt für verschiedene Patentverfahren um Mobilfunkstandards eine entscheidende Rolle. Gegenstand der Auseinandersetzung sind zwei standardessenzielle Patente (SEP) um den GPRS- und UMTS-Mobilfunkstandard. Als standardessentiell werden Patente bezeichnet, deren Patentanspruch identisch ist mit einem (Industrie-) Standard für das jeweilige Produkt. Das heißt, ein Produkt, das den Vorgaben dieses Standards entspricht, verwirklicht auch die Merkmale des Patentanspruchs und verletzt damit das Patent. Solche Patente sind grundlegend für den Mobilfunk und sollen daher gegen eine angemessene Lizenz allen Marktteilnehmern zugänglich gemacht werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Sommer 2015 im Verfahren Huawei ./. ZTE entschieden, dass der Inhaber eines standardessentiellen Patents bestimmte Pflichten erfüllen muss, wenn er aus seinem Patent wegen Patentverletzung vorgehen will. Er muss unter anderem dem angeblichen Patentverletzer einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen anbieten. Seitdem beschäftigt die Frage, was genau unter angemessen zu verstehen ist, zahlreiche Gerichte. Nicht nur die Höhe der sogenannten FRAND-Lizenz ist umstritten, auch über die Fristen, bis wann ein SEP-Inhaber ein FRAND-konformes Lizenzangebot vorlegen muss, vertreten einzelne Gerichte unterschiedliche Auffassungen.