Keine Upload-Filter vorgesehen
- Kein Terror für Kinder
- Keine Upload-Filter vorgesehen
Wie will die EU junge Zuschauer vor Hetze und Gewalt im Netz schützen?
Online-Plattformen wie YouTube oder Facebook bekommen durch die neuen Regeln eine klare Mitverantwortung im Kampf gegen Hetze, gewaltverherrlichende oder andere schädliche Videos zugewiesen. Sie müssen künftig dafür sorgen, dass solche Inhalte - sobald gemeldet - schnell gelöscht werden. Dafür müssen sie gut funktionierende Meldemechanismen einführen. Die EU-Staaten können gegen Betreiber vorgehen, die gegen die Vorschriften verstoßen. Upload-Filter, die Inhalte schon beim Hochladen aussortierten, sind nicht vorgesehen.
Die Staaten müssen außerdem durchsetzen, dass gefährliche Inhalte auf Plattformen kenntlich gemacht werden, Alterskontrollen eingeführt werden und Eltern Möglichkeiten an die Hand bekommen, selbst zu steuern, was ihre Kinder sehen können und was nicht. Es sei in den vorgeschlagenen Regeln geglückt, das Kinder- und Jugendschutzniveau in Fernsehen und Internet anzugleichen, erklärte die sozialdemokratische EU-Abgeordnete Petra Kammerevert, die die neuen Vorschläge maßgeblich mit ausgearbeitet hat. »Weder Eltern und Kindern noch den Medienmachern kann man länger verständlich machen, warum im Fernsehen andere Regelungen gelten als bei der Online-Verbreitung.«
Welche neuen Werbe-Regeln sind vorgesehen?
Die neue Richtlinie soll dafür sorgen, dass Kinder möglichst wenig schädliche Werbung sehen - also zum Beispiel Werbespots für zuckrige Getränke, ungesunde Lebensmittel oder Alkohol. Produktplatzierungen oder gar Teleshopping-Sendungen sollen in Kinderprogrammen, auch im Internet, grundsätzlich verboten werden. An anderer Stelle muss Werbung immer als Werbung gekennzeichnet werden. Das gilt zum Beispiel auch, wenn ein Schmink-Tutorial mit kommerziellem Interesse auf YouTube hochgeladen wird. Werbespots für Tabakprodukte - auch für E-Zigaretten - bleiben verboten. Ein Verbot von Alkoholwerbung ist nicht vorgesehen.
An anderer Stelle werden die Zügel beim Werben allerdings gelockert: Die bislang geltende Regel »höchstens zwölf Minuten Werbung pro Stunde« wird mit der neuen Richtlinie abgeschafft. Stattdessen sollen Sender in der Zeit zwischen 18 und 24 Uhr 72 Minuten Werbung frei verteilen dürfen - dabei aber das Programm höchstens alle 30 Minuten unterbrechen.
Und wie soll die europäische Medienszene geschützt werden?
Video-Abruf-Dienste wie Netflix und Amazon Prime müssen künftig sicherstellen, dass mindestens 30 Prozent ihres Programms in Europa produziert wurden. Beim Fernsehen bleibt es bei 50 Prozent.