5G-Mobilfunk

Netzagentur warnt Bundesministerien vor Roamingpflicht

7. Dezember 2018, 15:18 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Neue Funklöcher drohen

© grafikplusfoto - AdobeStock

In der Bonner Regulierungsbehörde heißt es nun, ein lokales Roaming wäre »technisch sehr aufwendig und damit schwer umsetzbar«. So eine Pflicht würde zu erheblichen Unsicherheiten führen, heißt es in dem Schreiben: »Mit Blick auf diese Unsicherheiten ist fraglich, ob und in welchem Umfang ein Netzbetreiber in den weiteren Netzausbau - insbesondere im ländlichen Raum - investieren wird, wenn er im Nachhinein Wettbewerber auf sein Netz lassen muss.«

Damit machen die Autoren deutlich, dass die von der Politik beabsichtigte bessere Flächenabdeckung für Verbraucher ein Rohrkrepierer werden könnte - und die Abdeckung mancherorts noch schlechter sein könnte, weil dort kein einziger Netzbetreiber mehr Antennen baut und damit Funklöcher im ländlichen Raum blieben.

5G steht für die fünfte Mobilfunkgeneration. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Während Privatverbraucher bei den meisten mobilen Anwendungen auch mit 4G zufrieden sein dürften, ist 5G für die Industrie immens wichtig - die Firmen setzen auf eine bessere Vernetzung ihrer Maschinen und auf Innovationen wie autonomes Fahren oder Telemedizin, für die ultraschnelles Internet nötig ist.


  1. Netzagentur warnt Bundesministerien vor Roamingpflicht
  2. Neue Funklöcher drohen
  3. Benachteiligung der Schiene

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