5G-Mobilfunk

Netzagentur warnt Bundesministerien vor Roamingpflicht

7. Dezember 2018, 15:18 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Benachteiligung der Schiene

Unterdessen beklagten die Grünen eine Benachteiligung von Bahnstrecken gegenüber Straßen. Denn Pflicht ist die Versorgung mit einer Download-Geschwindigkeit von 100 Megabit pro Sekunde bis Ende 2022 nur auf Bahnabschnitten mit mehr als 2.000 Fahrgästen pro Tag. Das betreffe etwa die Hälfte des 40.000 Kilometer langen Bahnnetzes, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage von Grünen-Politiker Cem Özdemir, der dem Verkehrsausschuss des Bundestags vorsitzt. Alle übrigen Schienenwege müssen bis Ende 2024 mit 50 Megabit versorgt werden. Für die Auflagen bei Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen ist die Auslastung unerheblich.

Özdemir kritisierte einen »unfairen Wettbewerb« zwischen Schiene und Straße: »Wer will, dass mehr Menschen mit der Bahn fahren und Güter auf die Schiene kommen, muss endlich für fairen Wettbewerb sorgen zwischen Straße und Schiene«, sagte Özdemir der dpa.


  1. Netzagentur warnt Bundesministerien vor Roamingpflicht
  2. Neue Funklöcher drohen
  3. Benachteiligung der Schiene

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