Im Frühjahr sollen Frequenzen für den Mobilfunkstandard versteigert werden. Politiker hatten verbraucherfreundliche Regeln gefordert - und müssen nun Kritik einstecken.
Die Frequenzauktion für das schnelle mobile Internet 5G im Frühjahr 2019 ist nach Einschätzung der Bundesnetzagentur in Gefahr. Grund hierfür sei das Vorhaben der Bundesregierung, mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes lokales Roaming zu erzwingen. Dies geht aus einem Brief einer Fachabteilung der Bonner Behörde an die Bundesministerien für Verkehr und Wirtschaft hervor. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Auktion würde »erhebliche Rechtsunsicherheiten verursachen und das Auktionsverfahren gefährden«, warnen die Autoren. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor hatte die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« darüber berichtet.
Beim lokalen Roaming würden Handynutzer in einem Funkloch automatisch und kostenlos mit dem Netz eines anderen Telekommunikationskonzerns verbunden werden. Für Verbraucher klingt das sinnvoll, Netzbetreiber werten dies hingegen als betriebswirtschaftlichen Bremsklotz: Da sie die Konkurrenz auf ihre Antennen lassen müssten, würden ihre Investitionen in teure Funkmasten entwertet, warnt etwa die Deutsche Telekom. Diesen Bedenken trug die Netzagentur Rechnung, als sie Ende November die Regeln für die Frequenzauktion vorstellte und dabei auf eine Roamingpflicht verzichtete - sie schrieb nur vor, dass die Firmen miteinander verhandeln müssen, also ein Verhandlungsgebot.
Das wiederum rief Unbehagen in der Politik hervor - führende Bundestagsabgeordnete aus der Unions- und SPD-Fraktion setzten sich für eine lokale Roamingpflicht ein und forderten die Bundesregierung auf, diese in der ohnehin anstehenden Telekommunikationsnovelle festzuschreiben. Hierbei bezogen sie sich auf einen EU-Kodex. Dieser Aufforderung kommen die zuständigen Ministerien nun laut »FAZ« nach.