Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, die Vectoring-Pläne der Deutschen Telekom weitestgehend zu bewilligen. Wettbewerber sehen hierin einen Rückschritt zur Monopolisierung.
Die Bundesnetzagentur hat sich in einem Entscheidungsentwurf weitestgehend für die Vectoring-Strategie der Deutschen Telekom ausgesprochen. Diese sieht vor, im Nahbereich um 8.000 Hauptverteiler auf die nicht unumstrittene Technik zu setzen, um laut dem Netzbetreiber bis zu 80 Prozent der deutschen Haushalte mit 100 Mbit/s-Übertragungsgeschwindigkeiten zu versorgen. Um Vectoring jedoch einzusetzen, benötigt die Telekom das Exklusivrecht für die Verteiler, mit dem sie von der Verpflichtung befreit wäre, Wettbewerben Zugriff für eigene VDSL-Anschlüsse zu gewähren.
Die Bundesnetzagentur will den Bonnern dieses Recht mit wenigen Ausnahmen einräumen. So heißt es in dem Entwurf, die Telekom könne den Zugang zur TAL (Teilnehmeranschlusleitung) in der unmittelbaren Umgebung ihrer Hauptverteiler verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließt. Ausnahme sei, wenn sich ein Wettbewerber in einem Gebiet bisher in stärkerem Maße bei der DSL-Erschließung und damit flächendeckender als die Telekom engagiert hat. Entsprechende Anbieter müssen in diesem Fall aber bis Ende Mai 2016 eine verbindliche Ausbauzusage vorlegen. Zusätzlich soll der Bonner Netzbetreiber als Ersatz »ein lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt (VULA)« anbieten, das in seinen Eigenschaften der entbündelten TAL sehr nahe kommen müsse.
»Unser Vorschlag für die künftigen TAL-Zugangsbedingungen stellt angesichts der sehr kontroversen Diskussionen über die Einführung der Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen einen fairen Kompromiss dar«, erklärt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Wettbewerb will diesen fairen Kompromiss hingegen nicht erkennen. Unter anderem kreidet Jürgen Grützer, Geschäftsführer des VATM, an, dass die Telekom die Möglichkeit erhielt, Vectoring im Nahbereich im Monopol einzusetzen. »Der Entwurf der Regulierungsverfügung schützt das Technologiemonopol der Telekom sehr weitgehend. Eine dynamische Entwicklung der Investitionen durch Wettbewerber bleibt weitgehend unberücksichtigt«, so Grützer. Der VATM-Chef kritisiert besonders, dass sich die Telekom-Wettbewerber schon verbindlich für den Ausbau ausgesprochen hätten, der bis Ende 2017 abgeschlossen sein müsse. Für den Bonner Netzbetreiber gelte das hingegen nicht.
»Mehr als drei Viertel des Ausbaus mit zukunftssicheren FTTB-/FTTH-Anschlüssen werden hierzulande von den Wettbewerbern gestemmt. Ohne den Einbezug der Nahbereiche rechnet sich ein flächendeckender Glasfaserausbau, der auch die oft wirklich unterversorgten Gebiete außerhalb der Nahbereiche umfasst, jedoch vielfach nicht«, führt BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers weiter aus. »Der Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur trägt nachhaltigen und zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen leider in keiner Weise Rechnung«, so Albers.
Allerdings ist der Entwurf der Netzagentur noch keine finale Entscheidung. Die Behörde hat angekündigt, sich mit den Marktakteuren an einen Tisch zu setzen und deren Vorschläge zu prüfen. »Wir sind offen für konstruktive Anregungen und eine sachliche Diskussion über unsere Vorschläge«, so Homann.