Rechtswidrige Auskünfte

Neuer Zoff um Streaming-Abmahnungen

18. Dezember 2013, 18:24 Uhr | Lars Bube
Die Kölner Richter haben bei der Prüfung der Auskunftsanträge offenbar ordentlich geschludert. (Bild: Yann Poirier, Fotolia)

Der Druck auf das Landgericht Köln wegen der Auskunftsbeschlüsse gegen Streaming-Nutzer wächst. »Die Richter wussten nicht was sie taten« schließt ein Anwalt der Abgemahnten.

Während die Anwalts-Kanzlei U+C weitere Massen-Abmahnungen gegen Streaming-Nutzer ankündigt, erhöhen die Verteidiger der bereits Abgemahnten den Druck auf das Landgericht Köln. Sie zweifeln inzwischen ernsthaft an, dass die vom Gericht erteilten Auskunftsbeschlüsse zur Herausgabe der Nutzerdaten zu den IP-Adressen bei den Providern rechtlich haltbar sind. Gestützt wird dieser Vorwurf nun auch ausgerechnet von widersprüchlichen Aussagen und Erklärungen des Gerichtes selbst. So hatte der Pressesprecher des Landgerichtes Köln, Dr. Christian Poppe, etwa gegenüber Reportern der Fernsehsendung Stern-TV behauptet, die falsche Bezeichnung der Streaming-Portale als »Tauschbörsen« in den Auskunftsbeschlüssen beruhe lediglich auf einem Tippfehler. Dass dies nicht ganz den Tatsachen entspricht zeigen jedoch laut mit den Fällen betrauten Anwälten die ursprünglichen Auskunftsanfragen, in denen ebenfalls bereits von Tauschbörsen die Rede war.

Diese Unterscheidung zwischen Tauschbörse und Streaming ist allerdings enorm wichtig, da bei Streaming im Gegensatz zu Tauschbörsen bislang nicht rechtssicher geklärt ist, ob es sich wirklich um ein Vergehen handelt und wie dieses gegebenenfalls zu bewerten ist. Hintergrund ist der wichtige technische Unterschied, dass bei Streaming-Diensten keine Dateien für andere Nutzer bereitgestellt werden. Im Normalfall findet nicht einmal ein kompletter Download der Dateien statt, falls deren Abspielen von den Nutzern überhaupt gestartet wurde; was bislang ebenfalls nicht bewiesen ist. Einige Anwälte der Abgemahnten halten die Auskunftsbeschlüsse damit schlicht und ergreifend für unwirksam. Für Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuge Solmecke zeigen die Anträge und bescheide deutlich, dass die Richter mit der Thematik offensichtlich völlig überfragt waren. »Das LG Köln verstrickt sich bei seinen Aussagen in Widersprüche und es wird unmissverständlich deutlich: Die Richter wussten nicht was sie taten«, urteilt Solmecke.

Dieser Auffassung versucht das Landgericht nun mit einer Pressemitteilung entgegen zu treten und das eigene Vorgehen ein weiteres Mal zu rechtfertigen. Dabei verstrickt man sich allerdings erneut in Widersprüchen und beweist einmal mehr, dass man die Thematik offensichtlich technisch noch immer nicht verstanden hat. So wird etwa abgestritten, dass die Beschlüsse fehlerhaft ergangenen seien, da der Sachverhalt, je nach rechtlicher Beurteilung, von den Richtern unterschiedlich gewertet wurde. Wo dieser strittige Sachverhalt liegen soll, ist jedoch völlig schleierhaft. Im Gegenteil: In den Anträgen ist laut Solmecke und Kollegen bereits immer wieder eindeutig falsch von »Downloads« die Rede. Einige der Verteidigungs-Anwälte überlegen deshalb sogar nun den Antragsteller, Anwalt Daniel Sebastian aus Berlin, zu verklagen. Da er in den Anträgen sogar ein angebliches Zugänglichmachen der Werke angab, werfen einige Anwälte ihm eine bewusste Täuschung des Gerichtes in Köln vor. Damit wären auch die durch die Auskunftsbeschlüsse erlangten Informationen zu den Anschlussinhabern widerrechtlich erlangt und somit rechtlich nicht zu verwenden.


  1. Neuer Zoff um Streaming-Abmahnungen
  2. Uneinigkeit unter den Richtern

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