Rechtswidrige Auskünfte

Neuer Zoff um Streaming-Abmahnungen

18. Dezember 2013, 18:24 Uhr | Lars Bube

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Uneinigkeit unter den Richtern

Zudem gibt das Gericht in der Pressemitteilung selbst zu, dass man sich nicht einmal intern einig war, wie mit den Auskunftsanfragen zu verfahren sei. »Während teilweise den Anträgen stattgegeben worden ist, wurde teilweise auch der Antrag zurückgewiesen oder nach einem vom Gericht erteilten Hinweis von der Antragstellerin zurückgenommen. Eine einheitliche Rechtsprechung innerhalb des Landgerichts existiert insoweit nicht«, so der Text. Entstehen konnte dieses Wirrwarr unter anderem dadurch, dass insgesamt 16 Gerichtskammern mit den Anträgen befasst waren, darunter auch einige, die normalerweise nichts mit Urheberrechtsfällen zu tun haben. Zwar ist dies eine übliche Methode, allerdings ist der Unterschied zwischen Streaming und Tauschbörsen sowie Downloads sind offenbar nicht jeder Kammer bewusst.

Damit haben sich einige Richter also möglicherweise leichtfertig über das Recht der Bürger auf Datenschutz hinweggesetzt. »Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Richter sich rechtlich überhaupt keine Gedanken gemacht haben, da sie vermutlich den Sachverhalt noch nicht mal gelesen und verstanden haben«, vermutet Solmecke. Immerhin weist das Landgericht die Betroffenen in seiner Pressemitteilung darauf hin, dass sie ein Beschwerderecht gegen die Auskunftsbeschlüsse haben. Dieses könnten sie nutzen um die Fälle erneut prüfen zu lassen. »Ein bloßes Durchwinken solcher Anträge, die für die Betroffenen einen einschneidenden Eingriff in ihre Grundrechte bedeutet, darf es im deutschen Rechtsstaat nicht geben. Deutschland stellt sich als ein Land dar, das den Datenschutz besonders ernst nimmt. Daran kann gezweifelt werden, wenn sogar Richter diesen Schutz durch das Erteilen ungeprüfter Auskunftsbeschlüsse nicht ernst nehmen«, so Solmecke weiter.

Im foglenden Video erläutert Solmecke seine aktuellen Erkenntnisse und Einschätzungen zu dem Fall:


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