Unitymedia will die WLAN-Abdeckung in Deutschland verbessern und macht deshalb die Router der eigenen Kunden zu WLAN-Hotspots. Das ruft die Verbraucherschützer auf den Plan.
Aktuell erhalten Unitymedia-Kunden Post vom Telekommunikationsdienstleister. Dort werden sie davon in Kenntnis gesetzt, dass mit »WiFiSpot« bald ein zusätzliches WLAN-Signal auf ihrem Router aktiviert werden soll. Unitymedia will über diesen konfigurierten Service ein dichtes Netz von Hotspots knüpfen, dass den Kunden des Unternehmens auch außerhalb der eigenen vier Wände einen schnellen Internet-Zugang per WLAN ermöglicht. Die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen befürworten zwar die Bereitstellung öffentlicher Hotspots für jedermann, kritisieren jedoch scharf die Umsetzung, die für sie »nach Gutsherrenart« durchgeführt wird. »Es ist ein missbräuchlicher Umgang mit dem Vertragsverhältnis, wenn die Umwandlung von Kunden-Routern zu Hotspots von Unitymedia ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erfolgt«, erläutert die Verbraucherzentrale NRW.
Bislang schreibt das Unternehmen seinen Kunden vor, dass sie der Aktivierung des zusätzlichen WLAN-Signals von sich aus widersprechen müssen. Bleibt der Widerspruch aus, wird der Router automatisch in einen Hotspot umfunktioniert. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass ohne die Zustimmung das bestehende Vertragsverhältnis unzulässig erweitert werden darf. »Kunden sollen selbst entscheiden, ob über ihren jeweiligen Router im Haus ein Hotspot geschaltet wird oder nicht.«
Die Verbraucherzentrale hat Unitymedia deswegen abgemahnt und rät betroffenen Kunden, die der Umwandlung ihres Hotspots nicht zustimmen und den WLAN-Dienst nicht nutzen wollen, der Aktivierung des WLAN-Signals vorsorglich zu widersprechen.
Unitymedia selbst hat auf die Abmahnung der Verbraucherschützer bereits reagiert, allerdings lediglich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Gegenüber dem IT-Portal Golem stellt der Telekommunikationsdienstleister klar, dass aus seiner Sicht die Freischaltung einer zweiten SSID ohne ausdrückliche Zustimmung der eigenen Kunden rechtlich möglich ist. Bei den Vertragsbedingungen hat Unitymedia dafür nachgebessert. Statt den Nutzern vollständig zu verbieten, die Nutzung ihres Homespots einzuschränken oder zu unterbinden, soll dies nun in zeitlich beschränkten Zeiträumen wie beispielsweise während des Urlaubs möglich sein.
Gleichzeitig betont Unitymedia gegenüber der Ct, dass der umstrittene Homespot sicher vom privaten Netzwerk des Kunden getrennt sei. Auch die zur Verfügung gestellte Bandbreite solle nicht zu Lasten des Heimnetzwerks gehen sowie kein Mehrverbrauch beim Strom entstehen. Zu guter Letzt übernehme Unitymedia als Betreiber die Störerhaftung, weshalb keine Haftungsrisiken für die Kunden entstünden.