Bundesnetzagentur greift durch
Telekom-Angebot »StreamOn« wird teilweise untersagt
Die Bundesnetzagentur hat Teilaspekte der Zubuchoption »StreamOn« der Telekom Deutschland untersagt. Mit der Entscheidung soll sichergestellt werden, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden.