Datensammeln - auch ohne rechtliche Grundlage

So oft spionieren Behörden die Nutzer aus

6. Mai 2014, 9:39 Uhr | Stefan Adelmann
Die Telekom musste knappe eine Millionen IP-Daten herausgeben (Foto: Fotolia / Mopic)

Neue Transparenzberichte zeigen auf, wie oft Behörden Nutzer überwachen lassen und mit welchen unrechtmäßigen Mitteln sie dabei teils vorgehen.

Die NSA bleibt nicht die einzige Sicherheitsbehörde, die auf Onlinedaten der Bundesbürger zugreift. Auch die deutschen Institutionen haben ein verstärktes Interesse daran, was sich im Netz und am Telefon so tut. Eine ungefähre Vorstellung der Größenordnung gibt ein aktueller Transparenzbericht der Deutschen Telekom. Laut der Auflistung lassen die hiesigen Sicherheitsbehörden rund 50.000 Anschlüsse des Netzbetreibers überwachen.

Zusätzlich gibt die Telekom bekannt, dass sie Auskunft über 436.331 Verkehrsdatensätze und 28.162 Teilnehmerbestandsdaten geben musste. Bei den IP-Adressinhaberdaten kommt die Zahl sogar auf 946.641. Dieses hohe Interesse dürfte sich nicht zuletzt aus dem verstärkten Vorgehen gegen Filesharing-Delikte ergeben.

Der Netzbetreiber verweist darauf, dass man keine Anfragen von ausländischen Behörden bearbeitet. Diese müssten über eine inländische Stelle an das Unternehmen herangetragen werden.

Durchsuchung und rechtswidrige Kooperation

Zusätzlich untermauert die Telekom, dass sie bei den Anfragen streng auf die Einhaltung des Datenschutzes und des Fernmeldegeheimnisses achtet. »Sofern Behörden in diese Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, stellt die Telekom die rechtlich einwandfreie Bearbeitung staatlicher Überwachungs- und Auskunftsersuchen sicher«, schreibt das Unternehmen.

Dass es mitnichten immer so rechtens zugeht, zeigt der deutsche E-Mail-Anbieter Posteo. Das Unternehmen hat ebenfalls einen Transparenzbericht für das Jahr 2013 veröffentlicht. Der Anbieter kam laut eigener Aussagen in nur einem Fall der Beschlagnahmung und Überwachung eines laufenden Postfaches nach. In insgesamt sieben Fällen richteten Behörden Anträge zur Herausgabe von Bestandsdaten an Posteo, die man jedoch ablehnte, da der Anbieter diese nicht erhebe. Von diesen sieben Anfragen sollen lediglich zwei formal korrekt gewesen sein. Die anderen waren laut Posteo entweder nicht vorschriftsmäßig oder hatten keinen vorausgesetzten richterlichen Beschluss.

Zusätzlich geht das Unternehmen in dem Bericht darauf ein, dass es im Juli 2013 zu einer Durchsuchung bei Posteo kam und die Beamten versuchten, die Mitarbeiter zu einer rechtswidrigen Kooperation zu nötigen. »Als Druckmittel setzten sie einen angeblichen Beschluss zur Durchsuchung und Beschlagnahmung der gesamten Geschäftsunterlagen von Posteo ein – über den sie tatsächlich aber nicht verfügten«, schreibt das Unternehmen. Daraufhin hat der E-Mail-Anbieter Strafanzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die beteiligten Beamten eingereicht.

Rückendwind bezüglich der Transparentmachung von entsprechen Anfragen und Vorfällen gibt es unterdessen von Rechtsanwalt und Politiker Hans-Christian Ströbele: »Ich werde mich für eine Klarstellung der Rechtslage – entsprechend dem von Posteo eingeholten Rechtsgutachten – dahin einsetzen, dass Posteo und alle ähnlichen Unternehmen zukünftig außer statistischen Angaben auch Einzelinformationen über solche Ersuchen veröffentlichen dürfen, ohne dabei Sanktions-Androhungen zu befürchten.«


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