Nach Klage

Telekom-Drosselpläne ausgebremst

30. Oktober 2013, 12:40 Uhr | Elke von Rekowski
Adieu Langsamkeit: Das Landgericht Köln erteilt den Drosselplänen der Deutschen Telekom eine vorläufige Absage (Foto: corund - Fotolia.com).

Schlappe für die Deutsche Telekom: Das Landgericht Köln hat jetzt Vertragsklauseln des Konzerns für unzulässig erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates vorsehen.

Damit gab das Landgericht Köln der Verbraucherzentrale NRW Recht, die gegen die Drosselpläne der Telekom geklagt hatte (Az. 26 O 211/13). Da die Telekom-Tarife als »Internet-Flatrate« und unter Angabe der »bis zu«-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, prangert die Verbraucherzentrale die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als »unangemessene Benachteiligung« an. »Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird«, so Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller.

Das aktuelle Urteil bezieht sich auf die Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr. Für Tarife auch mit geringeren Geschwindigkeiten hat die Telekom zudem anerkannt, dass eine Drosselung auf 384 kbit/s unzulässig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf sie berufen. Für eine Surf-Bremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage mehr.


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