Transparenz und Anreize für Breitbandinvestitionen

14. Mai 2009, 10:50 Uhr | Markus Kien

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Entgeltregulierung zur Diskussion gestellt

Gegenstand der ebenfalls zur Konsultation gestellten "Hinweise zur konsistenten Entgeltregulierung i. S. d. § 27 Abs. 2 TKG" ist die Weiterentwicklung der Grundsätze einer konsistenten Entgeltregulierung gerade auch mit Blick auf die Förderung effizienter Infrastrukturinvestitionen.

Das Konsistenzgebot betrifft zum einen das Verhältnis von Vorleistungs- und Endkundenentgelten. Hierzu hatte die Bundesnetzagentur bereits im November 2007 Hinweise zu Preis-Kosten-Scheren veröffentlicht. Zum anderen bezieht sich das Konsistenzgebot auf das Verhältnis unterschiedlicher Vorleistungsentgelte zueinander.

"Das Verhältnis der zu regulierenden Vorleistungsentgelte zueinander steht im Fokus der jetzt veröffentlichten Hinweise. Dieses soll weiterhin so gestaltet sein, dass einerseits angemessene Anreize für den Netzausbau gesetzt werden, andererseits ein nachhaltiger und chancengleicher Wettbewerb gesichert wird. Auch eine konsistente Entgeltregulierung trägt dazu bei, dass nachhaltiger Wettbewerb und effiziente Investitionen in leistungsfähige Infrastrukturen gefördert sowie Innovationen unterstützt werden", betonte Kurth.


  1. Transparenz und Anreize für Breitbandinvestitionen
  2. Breitbandausbau zu fairen Bedingungen
  3. Pragmatische Lösungen statt Regulierung
  4. Entgeltregulierung zur Diskussion gestellt
  5. Um Stellungnahme wird gebeten

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