Dirk Uwer, Partner bei Hengeler Mueller, der deutschen Partnerkanzlei von De Brauw Blackstone Westbroek, die den Deutschland-Teil des Aufbewahrungsleitfadens erstellt hat, erläutert das Problem folgendermaßen: „Die komplexen Vorschriften zur Aktenaufbewahrung und die unterschiedlichen, sich immer wieder ändernden Anforderungen in den einzelnen Rechtsordnungen führen bei international tätigen Unternehmen zu erheblicher Unsicherheit bei der Rechtsanwendung. In der Regel hat dies zur Folge, dass Unternehmen mehr aufbewahren als nötig. Dies verursacht erhebliche Kosten für Serverkapazitäten, Lager und Archive. Zugleich kann die Missachtung von Höchstfristen zur Aufbewahrung bzw. Löschpflichten das Risiko von Bußgeldern sowie Beschwerden Betroffener mit sich bringen. Andererseits ist auch das Vernichten von Unterlagen und Löschen von Daten mit der Gefahr verbunden, gesetzliche Mindestfristen zur Aufbewahrung zu verletzen oder Informationen zu vernichten, die für Rechtsstreitigkeiten oder unternehmensinterne Untersuchungen noch benötigt werden. Wir raten international tätigen Unternehmen daher dazu, sich diesem wichtigen Compliance-Thema zu stellen und dabei Rechtsberatung und Unterstützung durch einen Informationsmanagement-Dienstleister in Anspruch zu nehmen.“
Der Aufbewahrungsleitfaden von Iron Mountain und de Brauw Blackstone Westbroek kann kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.ironmountain.de/Dokumentenaufbewahrung