Der VATM hat in einer ersten Stellungnahme die jetzt erfolgte Verabschiedung des Telekompakets begrüßt.
„Wir sind erleichtert, dass nun nach dem Ministerrat auch das Europäische Parlament endgültig grünes Licht für das EU-Telekom-Reformpaket gegeben hat. Damit herrscht nach mehr als zwei Jahren harten Ringens endlich mehr Rechtssicherheit für Investitionen in die schnellen Glasfaser- und Drahtlosnetze in den europäischen TK-Märkten“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die Verabschiedung des Gesetzespakets schien eigentlich bereits im Mai 2009 in trockene Tücher gebracht zu sein, scheiterte dann aber in letzter Minute am Thema Urheberrechtsverletzung und Internetsperren. Der jetzt zu Urheberrechtsverletzungen gefundene Kompromiss sieht nach Ansicht des VATM ein faires und unparteiisches Verfahren sowie eine effektive und zeitnahe gerichtliche Überprüfung der entsprechenden Maßnahme vor. Der VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) ist der wichtigste Organisation von Wettbewerbern des Ex-Monopolisten Deutsche Telekom in Deutschland.
Das Telekompaket beinhaltet die Überarbeitung von fünf Richtlinien aus dem Jahre 2002 des Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung. „Das jetzt verabschiedete Reformpaket stärkt den Erhalt des Wettbewerbs im TK-Sektor. Es stellt klar, dass auch beim glasfaserbasierten Netz der Zukunft – NGA – fairer Wettbewerb ermöglicht werden muss und nicht der Aufbau regionaler Monopole. Der EU-Review berücksichtigt Investitionskosten und -risiken, aber gewährleistet einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Marktteilnehmer. Diese Regelungen sind von existenzieller Bedeutung für den Wettbewerb und die Verbraucher. Die Incumbents sind mit ihrer Forderung nach einer Ausstiegsklausel aus der ex-ante-Regulierung gescheitert“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer. Nach wie vor entscheidet also das Vorliegen einer marktbeherrschenden Stellung über die Auferlegung regulatorischer Zugangsverpflichtungen. Die NGA-Empfehlung, die die EU-Kommission im ersten Halbjahr erarbeiten will, soll auf die neuen Richtlinien aufbauen und die Planungssicherheit weiter verbessern.
Ein für den VATM eindeutig positives Signal betrifft die Nutzbarmachung der so genannten digitalen Dividende für die Schließung der weißen Flecken in der Breitbandversorgung. Wie bereits in Deutschland beschlossen, hat nun auch die EU festgeschrieben, dass das durch die Umwidmung von Analog- auf Digitaltechnik frei gewordene Frequenzspektrum unter anderem für mobiles Breitbandinternet genutzt werden kann.