VATM begrüßt Verabschiedung des Telekompakets

24. November 2009, 13:27 Uhr | funkschau sammeluser

Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Keine neue Regulierungsbehörde auf EU-Ebene

Der VATM begrüße zudem, dass auf den Aufbau einer neuen Regulierungsbehörde auf EU-Ebene verzichtet wurde. Stattdessen erfolge eine ausgeglichene sowie transparente Kompetenz- und Machtverteilung. Die Unabhängigkeit der nationalen Regulierer soll gestärkt werden und die Gruppe Europäischer Regulierungsstellen (ERG) in einem neuen Gremium „Gerek“ (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) aufgehen. Gerek besteht aus Vertretern der 27 nationalen Telekom-Aufsichtsbehörden und kann mit der EU-Kommission gegen nationale Regulierungsentscheidungen ein Veto einlegen. „Das letzte Entscheidungsrecht verbleibt jedoch beim nationalen Regulierer. Das ist eine sinnvolle Kompromisslösung, die der VATM angeregt hatte“, bemerkt der VATM-Geschäftsführer. 

Eine gute Nachricht sowohl für die Verbraucher als auch den TK-Wettbewerb sei außerdem, dass die Vorschriften zur Gewährung von Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl nach der Streichung durch die EU-Kommission nach Intervention seitens des VATM wieder aufgenommen worden seien. Bei fast einem Drittel der Gesprächsminuten entscheiden sich die Kunden in Deutschland für Call-by-Call oder Preselection. Grützner kommentiert: „Diese Optionen bieten den Kunden in Deutschland auch heute noch große Einsparpotenziale. Call-by-Call und Preselection haben zu einer enormen Senkung der Verbraucherpreise, zu Transparenz sowie zur Preisstabilität beigetragen. Außerdem bieten sie auf dem Land auch heute noch teilweise die einzige Alternative, am Wettbewerb im TK-Markt teilzuhaben.“

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, den reformierten Rechtsrahmen für die Telekommunikation umzusetzen.


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