Die Reaktion des VATM fällt weniger positiv aus: Die von der Telekom beantragten „Mondpreise" seien zwar „erheblich gekürzt" worden, dennoch habe man das Preisniveau „deutlich zu hoch" angesetzt, heißt es von Seiten des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten. „So liegen sowohl die für den Zugang zum Schaltkasten als auch zum Leerrohr festgelegten Preise immer noch bis zu drei Mal so hoch wie die Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung auf Basis von Wiederbeschaffungswerten. Das zeigen auch Berechnungen des Solon-Gutachtens im Auftrag eines Wettbewerbers. Zudem habe man - so der Präsident der Regulierungsbehörde Matthias Kurth - bewusst die Wiederbeschaffungskosten zugrunde gelegt. Und das obwohl laut EU und Verwaltungsgericht Köln die Berücksichtigung historischer Kosten bei bereits bestehender Infrastruktur sicherstellen soll, dass nicht künstlich hohe Preise festgesetzt werden", ", so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Es ist nicht akzeptabel, wenn seitens des Behördenchefs verlautbar wird, die Bundesnetzagentur habe bewusst einseitig auf Wiederbeschaffungswerte abgestellt, um damit Anreize für effiziente Investitionen zu setzen." Die Wahl der Berechnungsmethode führe aber gerade dazu, dass sich Investitionen in bestimmte Geschäftsmodelle besser rechnen als in andere. Grützner weiter: „Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Invest und Wettbewerb im Bereich VDSL zu verteuern und so indirekt Geschäftsmodelle zu schützen, die in einigen lukrativen Metropolen Glasfasernetze ausrollen. Eine wettbewerbsneutrale Entscheidung hätte auch dort einen Glasfaserausbau beschleunigt, wo nach Auffassung des WIK-Instituts rund Dreiviertel der Bevölkerung davon profitieren könnten, da die Erschließung der Schaltkästen mit Glasfasern in vielen Fällen einen wirtschaftlich sinnvollen Zwischenschritt zur Erschließung von Gebäuden und Glasfasern (FTTH) ist."
Des Weiteren glaubt der Geschäftsführer zu wissen, dass sich Investoren in Deutschland nur sicher fühlten, wenn sich die Regulierungsbehörde wettbewerbsneutral verhalte und nicht selbst von Entscheidung zu Entscheidung „Anreizpolitik" für oder gegen Investoren mache . Sehr kritisch sei außerdem die Vielzahl der Preispositionen zu sehen, die die Telekom bis Ende November 2010 nach Aufwand berechnen darf. Grützner: „Dies erschwert die Planungen der Unternehmen, die in Glasfaser investieren wollen und gibt der DTAG einen großen Spielraum, den Zugang weiter zu verteuern. Zudem hätten aus unserer Sicht die Bundesnetzagentur schon jetzt Pauschalen festlegen können, da die Telekom nach drei Jahren VDSL-Ausbau und Pilotprojekten mit Wettbewerbern bereits über ausreichend viele Erfahrungswerte verfügt."