Die Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Höhe der Entgelte, welche die Deutsche Telekom Wettbewerbern für den Zugang zu ihrer Anschlussinfrastruktur abknöpfen darf, stößt beim VATM auf Enttäuschung.
Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz im Multifunktionsgehäuse beträgt demnach 113,94 Euro. Die Deutsche Telekom hatte in ihrem Antrag hierfür 173,32 Euro monatlich angesetzt. Der nun festgelegte Preis von 113,94 Euro bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich des Telekommunikationsriesen, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat.
Der monatliche Tarif je Meter für die Nutzung eines Kabelleerrohrs der Telekom durch Wettbewerber wurde auf 0,12 Euro festgesetzt. Hierfür wurde ursprünglich ein monatliches Überlassungsentgelt von 0,43 Euro beantragt. Ursache für die von der Bundesnetzagentur vorgenommene deutliche Kürzung gegenüber dem Antrag der Deutschen Telekom ist nach eigenen Angaben insbesondere eine effizienzbezogene Modellierung des Investitionswertes anhand des analytischen Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK) im Hinblick auf die Trassenführung und Nachfragebündelung. Derartige Optimierungen waren wegen der Verwendung von Wiederbeschaffungspreisen geboten. Die Kalkulation auf Basis von Wiederbeschaffungswerten wiederum gewährleistet gegenüber einem Rückgriff auf historische Kosten hinreichende Investitionsanreize, nicht zuletzt in neue Technologien - so die Regulierungsbehörde.
„Die jetzt fest gelegten Entgelte sorgen für Klarheit beim Breitbandausbau und ermöglichen die von allen Seiten geforderten Koinvestitionen. Sie ermöglichen den Wettbewerbern den Zugang zur Anschlussinfrastruktur der Deutschen Telekom zu fairen Preisen", sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.