Als unangemessene Kunden-Benachteiligung betrachtet die Verbraucherzentrale NRW die von der Telekom geplante DSL-Drosselung. Jetzt hat sie vor dem Landgericht Köln Klage gegen die Telekom erhoben.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte die Deutsche Telekom per Abmahnung aufgefordert, die seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Die Telekom hatte die Drosselung des Internetzugangs von zunächst angekündigten 384 Kbit/s auf eine Übertragungsgeschwindigkeit von mittlerweile zwei Mbit/s korrigiert. Dennoch sieht die Verbraucherzentrale weiterhin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.
Die geplante Drosselung führe dazu, dass eine uneingeschränkte Nutzung des Internets nur noch demjenigen möglich sei, der es sich leisten kann, weiteres Datenvolumen hinzu zu buchen. Ein Teil der Verbraucher wird dabei ausgegrenzt und eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft befördert, so die Verbraucherschützer. Sie sehen durch die Pläne der Telekom das Prinzip der Netzneutralität bedroht, also den ungehinderten, gleichberechtigten Zugang zu allen Diensten und Inhalten im Internet. In diesem Zusammenhang fordern sie erneut, die Netzneutralität gesetzlich fest zu schreiben. Wenn die EU-Kommission in dieser Sache nicht handele, sei die Bundesregierung gefordert.
Nachdem die Telekom die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung hat verstreichen lassen, haben die Verbraucherschützer nun Klage beim Landgericht Köln eingereicht. Das Gericht soll jetzt entscheiden, ob die Drossel-Klausel zulässig ist und dadurch für mehr Rechtssicherheit bei den Kunden sorgen. Ein erster Termin zur mündlichen Verhandlung soll beim Landgericht Köln am 18. September 2013 stattfinden (Gerichts-Az.: 26 O 211/13).