Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Telekom wegen ihrer Tarife zum Internet via Funk abgemahnt. Die Beschwerde richtet sich gegen die Geschwindigkeitsdrossel.
Unter dem Slogan »Surfen mit bis zu 100 MBit pro Sekunde« wirbt die Telekom für seine Internet-Tarife über Funk. Mit den angebotenen LTE-Tarifen will die Telekom nach eigener Aussage vor allem ländliche Regionen ohne DSL-Versorgung mit schnellem Internet versorgen. Allerdings währt die schnelle Verbindung zum Web meist nicht lange. Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat. Beim Tarif S Standard für knapp 35 Euro ist beispielsweise schon nach zehn GByte Schluss mit der Geschwindigkeit. Zahlt der Nutzer für den Tarif M knapp 40 Euro, steigt die Telekom nach 15 GByte auf die Bremse.
--- forum[x|Ist die Drossel bei LTE-Tarifen rechtens?] ---»Wir sind der Meinung, dass der Tarif Call and Surf Comfort via Funk die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht«, erläutert Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Die nach der Drosselung verbleibende Geschwindigkeit von 384 KBit pro Sekunde sieht die Verbraucherzentrale zu Recht als vorzeitlichen Standard an. Allein das Lesen einer E-Mail mit Anhang kann so schon zu einer zeitraubenden Aktion werden. Die Problematik nimmt zu, wenn mehrere Nutzer einen Anschluss benutzen, wie es oft bei Mehrpersonenhaushalten der Fall ist. »Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen«, so Henschler. Auch die längst überfällige Verbesserung der Versorgung ländlicher Regionen mit schnellem Internet, maßgeblich auch von Politik und Bundesnetzagentur gefordert, bliebe trotz der nunmehr ausgebauten Technik weiterhin auf der Strecke.
Die Verbraucherzentrale gibt der Telekom bis zum elften Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Passiert bis dahin nichts, will die Behörde vor Gericht ziehen.