Predeployment für VoIP-Readiness

Vormessungen in VoIP-Netzen sind Pflicht

19. April 2010, 11:50 Uhr | Ralf Ladner

Fortsetzung des Artikels von Teil 3

Verzögerung

Die Verzögerung beschreibt die Latenzzeit zwischen dem Auftreten eines Ereignisses und dem Auftreten eines erwarteten Folgeereignisses, um das ein Ereignis verzögert wird. In Netzwerken wird die Verzögerung oft mit dem Begriff Round-Trip-Time (RTT) beschrieben. Der Round-Trip-Delay beschreibt die Gesamtverzögerung (beide Wege) zwischen zwei IP-Endpunkten. Bei Voice-over-IP-Anwendungen und Videokonferenzen ist das so genannte One-Way-Delay (die Verzögerung in einer Richtung von Startpunkt zu Endpunkt) von Bedeutung. Netzwerkverzögerungen werden durch die physische Verzögerung der Übertragungsleitungen, der Queuing- und Pufferungsmechanismen in den Koppelkomponenten (Router, Switches, Gateways) verursacht und variieren in ihrem Ausmaß. Die so genannte Durchlaufzeit setzt sich aus zwei Größen zusammen:

-- einer konstanten oder nur leicht variierenden Netzverzögerung

-- und schnellen Schwankungen der Verzögerung, gemeinhin als Jitter bekannt.

Die netzimmanente Verzögerung erfordert das Senden mehrerer Frames in einem Paket, eine Technik zur Reduzierung des Protokoll-Overheads bei IP-Übertragungen. Die typischen Verzögerungszeiten von Netzwerkkomponenten hängen stark von der eingesetzten Hard- und Software-Komponente ab.

Die Laufzeit setzt sich aus der Summe aller Verzögerungen, die während der Übertragung auftreten, zusammen. Jedes Netzelement erzeugt durch die internen Verarbeitungsprozesse eine bestimmte Verzögerungszeit. Für die Übertragung von Informationen in Echtzeit muss die Verzögerungszeit gering sein. Die Delay-Spezifikation gemäß G.114 der ITU-T legt eine maximale Ende-zu-Ende-Verzögerung von 150 ms fest. Alle darüber hinausgehenden Verzögerungswerte verschlechtern die Sprachqualität.


  1. Vormessungen in VoIP-Netzen sind Pflicht
  2. Performance ermitteln
  3. Sprachqualität
  4. Verzögerung
  5. Paketverluste
  6. Jitter
  7. Datendurchsatz
  8. Fazit

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