Alte Masche mit neuer Popularität

Wenn WhatsApp zur teuren Abofalle wird

7. Juni 2015, 17:54 Uhr | Elke von Rekowski
Das Lachen könnte WhatsApp-Nutzern schnell vergehen, wenn sie ein teures Update herunterladen (Foto: © brainsil - Fotolia.com).

Die große Beliebtheit von WhatsApp lockt jetzt unseriöse Geschäftemacher auf den Plan. Sie betrügen mit einer altbekannten und fast schon in Vergessenheit geratenen Masche.

WhatsApp ist der heute wohl am weitest verbreitete Instant-Messenger. Viele Menschen nutzen den Kurznachrichtendienst mittlerweile sogar schon als Alternative zu der klassischen E-Mail. Diese Popularität ruft allerdings auch Kriminelle auf den Plan. Sie lassen die längst vergessenen Abofallen wieder aufleben, die noch aus den Zeiten bekannt sind, als massiv Klingeltöne zum Download angeboten wurden. Die Masche ist eigentlich ganz einfach: Der Empfänger erhält bei der aktuellen Masche einen Link, der vorgibt, eine Funktionserweiterung für Whatsapp zum Download bereitzuhalten.

»Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung zum Preis von 4,99 Euro pro Woche ein Abo bei einem Drittanbieter«, erklärt Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen. Besonders hinterhältig ist dabei, dass die Nachricht auch noch zum Weiterleiten an Freunde einlädt. Denn Nachrichten, die von Freunden kommen, genießen generell eine höhere Vertrauenswürdigkeit und laden umso mehr zum Anklicken des Links ein.

Für den Drittanbieter ist es immer noch sehr leicht an die Daten der Nutzer zu gelangen und seine Forderungen auf deren Mobilfunkrechnung zu platzieren. »Das funktioniert über das so genannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte«, erklärt Henschler. Dieses System ermöglicht es bei mobiler Datenverbindung, dass die Mobilfunknummer des Nutzers an den jeweiligen Anbieter übermittelt wird. Der kriminelle Anbieter unterstellt also stillschweigend, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend. Einer weiteren Verifizierung über eine TAN- oder PIN-Nummer bedarf es bei diesem Bezahlverfahren nicht. Die Verbraucherzentrale Sachsen rät dringend, dass geschädigte Anwender sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim kriminellen Abo-Abzocker der Forderung widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man bei seiner Bank binnen acht Wochen die Rückbuchung veranlassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen.

»Wer sich zukünftig vor solchem Ärger schützen will, kann eine so genannte Drittanbietersperre einrichten lassen«, empfiehlt Henschler. Dazu reicht es aus, wenn sich der Anwender formlos an seinen Mobilfunkanbieter wendet. Die Einrichtung ist kostenlos und die Anbieter sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Technisch gesehen verhindert diese Sperre, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser mangels entsprechender Daten des Nutzers keine Möglichkeit hat Forderungen zu erheben.


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